Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Sie liegt in einem ruhigen Wohngebiet, daher sind die gesetzmäßigen Zeiten für die Mittags-, Sonntags- und Nachtruhe einzuhalten.
Partys sind nicht gestattet.
Zusätzliche, nicht im Mietvertrag angegebene Personen müssen den Vermietern mitgeteilt werden. Die Vermieter behalten sich einen Zuschlag zur Miete von 10 Euro pro zusätzlicher Person und Nacht vor.